AGB Fotografie

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN GESCHÄFTSBEREICH FOTOGRAFIE

1. Anwendungsbereiche

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB und Unternehmen im Sinne des §14 BGB für die Erbringung von Dienstleistungen und Werkleistungen durch Benjamin Krauss (Im Folgenden „B.Krauss“).

1.2 Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde die Geltung dieser Geschäftsbedingungen für die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien an. Die AGB gelten auch für alle nachfolgenden Aufträge des Kunden, ohne dass eine nochmalige ausdrückliche Einbeziehung dieser AGB erforderlich ist.

1.3 Sämtliche von diesen AGB abweichenden Regelungen bedürfen im Einzelfall einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung der Parteien. Soweit der Kunde Verbraucher ist, genügt, abweichend von dem Vorstehenden, für Anzeigen oder Erklärungen die durch den Kunden gegenüber B.Krauss oder Dritten abzugeben sind, die Textform.

1.4 Abweichende AGB des Kunden haben nur Gültigkeit, soweit sie B.Krauss ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn durch B.Krauss den AGB oder Lieferbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen wird oder Leistungen vorbehaltslos erbracht werden.

1.5 Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung eines Shootings. Sollten bestimmte Rabatt- oder Aktionsangebote beworben werden, sind diese zeitlich oder mengenmäßig begrenzt.

2. Vertragsschluss und Vertragsgegenstand

2.1 „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (z.B. Ausgedruckte Bilder, Negative, Daten,digitale Bilder und Alben, Fotobücher, Kalender, Postkarten, Videos etc.)

2.2 Grundlage der Vertragsbeziehung ist das jeweils von B.Krauss vorgelegte Angebot einschließlich eventuell zugehöriger Leistungsbeschreibungen. Das Angebot gilt, soweit darin keine abweichende Frist angegeben ist, für einen Zeitraum von vier Wochen ab Zugang des Angebots bei dem Kunden.

2.3 Mit Annahme des Angebots akzeptiert der Kunde die darin enthaltenen Konditionen und die Geltung dieser Geschäftsbedingungen. Die Annahme kann auch per Email oder fernmündlich erfolgen.

2.4 Gegenstand der Beauftragung von B.Krauss durch einen Kunden kann beispielsweise ein Portait-Shooting sein, ein Hochzeits-, Newborn-, Familien-, Band-Shooting, eine Hochzeits- oder Konzert- oder Festivalreportage, etc. sein.

3. Modalitäten der Leistungserbringung- Fotoproduktion

3.1 Bei umfangreicheren Aufnahmen bzw. Produktionen wird zuvor der Ablauf zwischen den beiden Parteien grob festgelegt. Hat der Kunde bestimmte Wünsche, sind diese gegenüber B.Krauss im Voraus zu äußern.

3.2 Insbesondere hat der Kunde dafür zu sorgen, dass an dem Tag des vereinbarten Shootings die gewählte Lokalität/ Ort auch genutzt werden kann und dort fotografiert/ gefilmt werden darf. Der Kunde hat sich um eine entsprechende Einwilligung zu kümmern, es sei denn, es wurde etwas anderes schriftlich zwischen den Parteien vereinbart.

3.3 Für den Fall, dass B.Krauss einen Kostenvoranschlag erstellt, ist zu beachten, dass es sich dabei um eine unverbindliche Kostenschätzung handelt, die aufgrund der Informationen und Wünsche des Kunden erstellt wurde. Erst nach Ablauf des Shootings kann der tatsächlich angefallene Aufwand bestimmt und berechnet werden.

3.4 Für den Fall, dass es erforderlich ist Dritte (z.B. Stylisten, Make-up-Artist, Assistenten) mit hinzuzuziehen, ist B.Krauss berechtigt, diese Dritten im Auftrag und im Namen des Kunden und auf dessen Rechnung zu beauftragen. In diesem Fall kommt KEIN Vertrag zwischen B.Krauss und dem Dritten zustande.

3.5 Die Aufnahmen, die dem Kunden nach der Fotoproduktion gezeigt werden, werden von B.Krauss ausgesucht. Eine individuelle Vereinbarung, die von diesem Grundsatz abweicht, ist möglich.

4. Modalitäten der Leistungserbringung – Überlassung von Bildmaterial

4.1 Bei sämtlichen Bildmaterial handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke gem. § 2 Abs. 1 Ziffer 5 UrhG.

4.2 Das Bildmaterial steht im Eigentum von B.Krauss. Dem Kunden ist es untersagt, das Material an Dritte weiterzugeben.

4.3 Für jegliche Reklamationen an dem Bildmaterial gilt eine Frist ab Zugang (bei digitalen Bildern – ab Zugriffsmöglichkeit) von 14 Tagen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Bildmaterial als vertrags- und ordnungsgemäß zugegangen.

4.4 Eine Reklamation, welche die technische Umsetzung oder die künstlerische Gestaltung betrifft, ist ausgeschlossen.

4.5 Analoges Bildmaterial ist nach der Nutzung unverzüglich, spätestens nach 1 Monat, zurückzusenden. Alternativ können die Bilder von B.Krauss erworben werden. Die Rücksendung muss versichert erfolgen. Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Bilder trägt der Kunde bis zum Eingang bei B.Krauss.

4.6 Digitale Bilddaten, die nur zur Ansicht durch B.Krauss zur Verfügung gestellt werden, müssen nach Ablauf einer einmonatigen Frist gelöscht werden bzw. der Datenträger muss vernichtet werden. Alternativ kann der Nutzungszeitraum gegen Zahlung einer entsprechenden Lizenzgebühr verlängert werden.

4.7. Digitale Bilddaten, die nur zur Nutzung durch B.Krauss zur Verfügung gestellt werden, dürfen auf den von beiden Seiten vereinbarten Medien genutzt werden. Bei einer Konzertreportage ist dies z.B. die Homepage und Facebook- sowie Instagramseite der Musikgruppe. Weitergehende Nutzungsrechte bedürfen der Schriftform.

5. Stornierung von durch den Kunden verbindlich gebuchten Terminen

5.1 Sobald der Kunde eine Bestätigungsemail von B.Krauss erhalten hat, hält sich B.Krauss diesen Termin für den Kunden frei. Er kann für diesen Zeitraum daher keine weiteren Angebote annehmen.

5.2 Für diese Reservierung wird eine Reservierungsgebühr von 50% des Gesamtbetrages (Entgelte für Shooting und Nutzungsgebühr) fällig. Die Rechnung über diesen Betrag erhält der Kunde im Anschluss an die Bestätigungsemail von B.Krauss. Diese Reservierungsgebühr wird im Falle der Abwicklung des gesamten Auftrages angerechnet. Die Reservierungsgebühr wird bei einer Stornierung des Auftrages von B.Krauss einbehalten. Sie ist als Ausgleich dafür anzusehen, dass andere Aufträge für diesen Termin nicht angenommen werden konnten.

5.3 Die Stornierung des Shootings ist bis zu 21 Tage vor dem vereinbarten Termin ohne weitere Kosten möglich. Die Reservierungsgebühr wird wie oben beschrieben einbehalten.

5.4 Bei einer Stornierung ab 30 Tage vor vereinbartem Termin werden 50 % des vereinbarten Honorars fällig.

5.5 Bei einer Stornierung 14 Tage vor dem vereinbarten Termin wird der gesamte Betrag fällig.

5.6 Bucht der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt – innerhalb eines Kalenderjahres- ein gleichwertiges Shooting, werden die gezahlten Stornierungsgebühren darauf angerechnet.

5.7 Wird das Shooting durch den Kunden, gleich aus welchem Grund, abgebrochen, ist das vollständige Honorar fällig.

6. Absage durch B.Krauss- Änderungen im Shooting-Ablauf

6.1 Kann B.Krauss aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit) den Auftrag nicht ausführen oder Bilder nicht zu einer zuvor angegebenen Frist liefern, verzichtet der Kunde auf Schadensersatzforderungen. B.Krauss wird sich bemühen, einen Ersatzfotografen zu suchen. Für den Fall, dass der Ersatzfotograf, nach Annahme des Auftrages seinerseits absagt, haftet B.Krauss nicht.

6.2 Unwesentliche Änderungen im Shooting-Ablauf oder eine zumutbare Verlegung des Shooting-Ortes berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Muss ein Shooting abgesagt werden, erstatten wir umgehend bereits gezahlte Beträge. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von B.Krauss.

7. Fotoaufnahmen bei Veranstaltungen

7.1 Bei Fotoaufnahmen im Rahmen von Veranstaltungen weist B.Krauss darauf hin, dass der Kunde (Hochzeitspaar, Veranstalter etc.) dafür Sorge zu tragen hat, dass die teilnehmenden Gäste darüber informiert werden, dass bei der Veranstaltung fotografiert bzw. gefilmt wird. Sollten Gäste dieses nicht wünschen, müssen sie dieses dem Veranstalter mitteilen.

7.2 Der Kunde (Veranstalter) hat B.Krauss darüber zu informieren und dafür Sorge zu tragen, dass diese Personen bei Gruppenbildern etc. nicht zu sehen sind.

7.3 Unterlässt der Kunde die vorbeschriebene Information seiner Gäste und/oder dem B.Krauss gegenüber, stellt der Kunde damit B.Krauss von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte bzgl. einer Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts und im Sinne der DSGVO etc. geltend machen.

7.4 Darüber hinaus hat der Kunde vorab zu klären, ob in der jeweiligen Lokalität (Hotel, Gastraum, Kirche etc.) fotografiert bzw. gefilmt werden darf. Er hat hier das Einverständnis des Eigentümers einzuholen.

7.5 Versäumt der Kunde diese Nachfrage und untersagt der Eigentümer bzw. ein berechtigter Dritter die Fotoaufnahmen durch B.Krauss, hat der Kunde sämtliches vereinbartes Honorar zu tragen.

7.6 Ebenso hat der Kunde vorab zu klären, wie die Aufgabenteilung aussehen soll, falls mehrere Fotografen anwesend sind.

8. Allgemeine Hinweise für unsere Shootings

Als Kunde von B.Krauss bitten wir Sie, sich folgende Hinweise genau durchzulesen und diese zu beachten:

8.1 Sie sollten spätestens 15 Min. vor dem angesetzten Termin im Fotostudio erscheinen. Verspäteten Sie sich, wird diese Zeit von der Aufnahmedauer abgezogen. Es obliegt B.Krauss, davon im Einzelfall abzuweichen.

8.2 B.Krauss übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände.

8.3 Bitte denken Sie daran, bei einem längeren Shooting genügend Verpflegung (Getränke und ein Snack) für eine Pause mitzubringen.

8.4 Newborn-Shootings sollten in den ersten 12 Tagen nach der Geburt stattfinden.

8.5 Das Shooting findet im Studio statt. Bitte seien Sie rechtzeitig vor Ort, damit Sie ihr Baby in Ruhe füttern und umziehen können.

8.6 Falls das Baby einen sehr schlechten Tag hat und immer wieder weint, brechen wir das Shooting ab und vereinbaren einen neuen Termin. Dafür berechnen wir eine kleine Stornierungspauschale von 50 EURO.

8.7 Bitte denken Sie auch an Wechselsachen für ihr Baby und für sich.

8.8 Während des gesamten Shootings liegt die Aufsichtspflicht für das Kind/die Kinder bei den Eltern.

8.9 Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Insbesondere sind etwaige Beanstandungen unverzüglich dem jeweiligen Fotografen zur Kenntnis zu bringen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so verwirkt er damit seinen Anspruch auf Minderung der Vergütung.

8.10 Fotoaufnahmen -gerade solche im sogenannten Outdoor-Bereich- sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist der Kunde nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert. B.Krauss übernimmt hierfür keine Haftung.

9. Allgemeine Hinweise für unsere Shootings

Als Kunde von B.Krauss bitten wir Sie, sich folgende Hinweise genau durchzulesen und diese zu beachten:

9.1 Die Bilder werden grds. durch B.Krauss optimiert. Eine umfangreiche Retusche stellt einen hohen Aufwand dar, welchen der Kunde gesondert beauftragen und auch vergüten muss.

9.2 Der Kunde hat nach Zusendung bzw. Bereitstellung der Zugriffsmöglichkeit einmalig die Möglichkeit, Wünsche bzgl. einer anderen Bearbeitung zu äußern.

9.3 Ein Reklamationsrecht besteht bzgl. der bearbeiteten Bilder von 14 Tagen. Nach Ablauf dieser Frist hat der Kunde die Bilder als ordnungsgemäß und vertragsgemäß abgenommen.

10. Gutscheine

Der Kunde kann bei B.Krauss Gutscheine erwerben. Mit dem Gutschein erwirbt der Käufer ein Guthaben für Dienstleistungen von B.Krauss. Die Gutscheine können von jedem verwendet werden, der den Gutschein vorlegt. Eine Barauszahlung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Die Gültigkeit der Gutscheine ist auf 2 Jahre zeitlich nach Ausgabe begrenzt

11. Nutzungsrechte und Urheberrecht

11.1 B.Krauss steht das Urheberrecht an sämtlichen erstellten Foto und Videoaufnahmen nach dem Urheberrechtsgesetz zu.

11.2 Fotoaufnahmen werden grds. für den privaten Gebrauch des Kunden erstellt. Der Kunde erhält eine einfache, nicht übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Lizenz die für ihn angefertigten Bilder privat zu nutzen. Bei Bewerbungsbildern zählt die Versendung an Dritte zu der üblichen Verwendung dazu. Eine Vervielfältigung, Bearbeitung und Verbreitung der Fotoaufnahmen ist nicht gestattet. Ebenso ist eine Verwendung als Profilbild in Social Media gestattet, sofern die korrekte Urheberkennzeichnung erfolgt.

Das Nutzungsrecht gilt ab dem Moment des Zugangs der finalen von B.Krauss bearbeiteten Bilddateien.

11.3 Möchte der Kunde die Fotoaufnahmen kommerziell nutzen, z.B. für seine Unternehmenswebseite, zu Werbezecken, auf Flyern und in Social Media, muss dieses gesondert im Rahmen einer Lizenzvereinbarung vereinbart werden. Dort wird angegeben, für welche Zwecke die Nutzungsrechte übertragen werden. Bei geschäftlichen Foto-Shootings für Bands, Musikgruppen, Magazine und Unternehmen ist die entsprechende Lizenzvereinbarung verpflichtend. Jegliche nachträgliche Änderungen bedürfen der Schriftform und können via offizieller Emails welche den Vertragspartnern zuordbar sein müssen, durchgeführt werden.

11.4 B.Krauss räumt dem Kunden die Nutzungsrechte an den geistigen Eigentumsrechten der von B.Krauss erbrachten Leistungen ausschließlich für die konkret vereinbarte Nutzung ein. Der Umfang derartiger Rechtseinräumungen richtet sich in räumlicher, zeitlicher und sachlicher Hinsicht ausschließlich nach der vertraglichen Vereinbarung und dem Vertragszweck. § 31 Abs. 5 UrhG findet auch auf sämtliche nicht urheberrechtlich geschützte Leistungen entsprechende Anwendung. Eine Übertragung von Rechten erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Der Kunde erwirbt die vertraglich vereinbarten Rechte erst mit vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Auftrag.

11.5 Wünscht der Kunde nach Abschluss des Auftrages ein erweitertes Nutzungsrecht, ist B.Krauss zu informieren bzw. die Datei anzufragen. Für die Erweiterung fallen Nutzungsgebühren an, die je nach Umfang des Nutzungsrechtes zu berechnen sind. Eine Lieferung der unbearbeiteten Originaldateien (RAW) an den Kunden ist ausgeschlossen.

11.6 Bei B.Krauss verbleibt das Eigentum an den Negativen, den Rohdateien der Bilder, sowie digitalen Datenträgern, die für die Durchführung des Kundenauftrages erstellt worden sind.

11.7 Auf Anfrage durch B.Krauss ist der Kunde verpflichtet, B.Krauss Auskunft über den Umfang der Nutzung der Leistungen zu erteilen.

11.8 Bei Veröffentlichungen wird der Kunde B.Krauss in branchenüblicher Form als Urheber benennen. Bei Veröffentlichungen wird der Kunde B.Krauss wie folgt als Urheber benennen:

Benjamin Krauss / krauss.media

Nach Möglichkeit wird der Kunde die folgenden Portfolios von B.Krauss bei einer Veröffentlichung verlinken beziehungsweise taggen oder markieren:
https://krauss.media
https://www.instagram.com/krauss.media
https://www.facebook.com/krauss.media

Die Urhebernennung hat unmittelbar am Bild zu erfolgen. Eine Veröffentlichung in den Sozialen Medien ist – mit Ausnahme von beruflichen Shooting und entsprechenden Lizenzvereinbarungen – ausschließlich zu privaten Zwecken gestattet. Abweichungen von diesem Grundsatz sind gesondert zwischen den Parteien zu vereinbaren.

11.9 B.Krauss ist berechtigt, die von ihm erstellten Lichtbildwerke zum Zweck der Eigenwerbung, u.a. im Internet, zu veröffentlichen.

– Das Model stimmt unwiderruflich zu, dass alle hergestellten Fotos exklusiv vom Fotografen zeitlich und örtlich unbeschränkt und für nichtkommerzielle Nutzung verwendet werden dürfen.

Insbesondere sind dem Fotografen folgende Nutzungsarten gestattet:

– Eigenwerbung in Imagemappen
– Ausstellung auf der eigenen Internetseite oder Social-Media-Plattformen
– Ausstellung auf Internetseiten von Foto-Communities und Fotoclubs
– honorarfreier Abdruck in Fotozeitschriften
– Fotowettbewerbe
– Andere Nutzungsarten oder eine kommerzielle Nutzung sind ohne Einwilligung des Models nicht gestattet.
– Ausgeschlossen ist grundsätzlich die Nutzung zu pornographischen Zwecken und zu Zwecken, die eine Herabwürdigung oder eine Diffamierung des Models beinhalten oder beinhalten können.

11.10 Die Übertragung der dem Kunden eingeräumten Rechte an Dritte oder eine Nutzung für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke bedarf im Einzelfall der gesonderten schriftlichen Zustimmung durch B.Krauss.

11.11 Originale und Negative bleiben im Eigentum von B.Krauss, es sei denn es wurde etwas anderes vereinbart.

11.12. Die Verwendung der Bilder im Rahmen von rassistischen, diskriminierenden, sexistischen, pornographischen oder gewalttätigen Darstellungen und Äußerungen ist untersagt. Im Zweifelsfall behält sich der Urheber das Recht vor, Nutzungsrechte rückgängig zu machen, sofern der Kunde entsprechende Äußerungen tätigt oder sich so verhält, dass dadurch der Ruf der Urhebers B.Krauss negativ beeinträchtigt werden kann. In diesem Fall ist das Nutzungsrecht untersagt, ohne dass der Kunde einen Anspruch auf Schadenersatz geltend machen kann.

12. Kundenbilder und deren Bearbeitung

12.1 Übergibt oder sendet der Kunde eigene Bilder zur Weiterbearbeitung oder Produktherstellung zu, hat B.Krauss ein Urheberrecht am erstellten Produkt, das Urheberrecht am Bild liegt beim Kunden.

12.2 Der Kunde erklärt, bei Übersendung der Bilder der Urheber der Bilder zu sein. Sollten Sie dies nicht sein, haften Sie uns gegenüber, dass Sie die Bilder uneingeschränkt im Rahmen der obigen Nutzungsrechte nutzen dürfen. Insoweit stellen Sie B.Krauss von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.

12.3 B.Krauss ist berechtigt, die vom Kunden zur Bearbeitung übersandten oder übermittelten Bilddateien dahingehend zu überprüfen, ob sie gegen die Unternehmensrichtlinien von B.Krauss verstoßen (z.B.keine Fotos von Waffenprodukten, politischer- religiöser Extreme sowie Diskriminierungs- und Gewaltszenen). In diesem Fall ist B.Krauss berechtigt, die Bilder zu vernichten und den Auftrag nicht auszuführen. Eine Prüfpflicht hinsichtlich der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen oder sonstiger Vorschriften durch B.Krauss besteht nicht.

12.4 Eine Haftung von B.Krauss für die seitens des Kunden zur Verfügung gestellten Bilder/Videos ist ausgeschlossen. Der Kunde stellt B.Krauss von jeglicher Haftung, einschließlich der Kosten notwendiger Rechtsverteidigung gegenüber Dritten, für derartige Inhalte frei.

12.5 Sind Leistungen von B.Krauss teilweise oder insgesamt aufgrund der seitens des Kunden beigebrachten Bilder nicht verwertbar, bleibt der Anspruch von B.Krauss auf Vergütung unberührt.

12.6 Sofern der Kunde Dateien von Bildern zur Ausführung eines Auftrages an B.Krauss überlässt (z.B. Druck auf ein T-Shirt, Handyhülle, Schlüsselanhänger) wird B.Krauss diesbezüglich ein einfaches Nutzungsrecht an den Bilddateien zum Zwecke der Herstellung der Produkte eingeräumt. Dies umfasst auch die Bearbeitung der Bilder.

13. Mitwirkungspflichten

13.1 Für B.Krauss vorgesehene Liefertermine und Fristen bzgl. der Übergabe der Bilder sind stets freibleibend und nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich im Einzelfall schriftlich als Fixtermin vereinbart sind. B.Krauss bemüht sich, die Bilder innerhalb von 6 Wochen zur Verfügung zu stellen.

13.2 Die Einhaltung eines Termins oder einer als verbindlich vereinbarten Frist durch B.Krauss setzt voraus, dass B.Krauss sämtliche, vom Kunden zu beschaffende Informationen, Freigaben oder sonstige Beiträge, einschließlich fälliger Abschlagszahlungen, rechtzeitig erhalten hat. Ist dies nicht der Fall oder beruht die Nichteinhaltung einer Frist auf Umständen, die seitens B.Krauss nicht zu vertreten sind, so verlängert sich die Frist mindestens für den Zeitraum, in dem diese Umstände bestanden.

13.3 Höhere Gewalt, unabwendbare Umstände oder andere unvorhersehbare, schwerwiegende und unverschuldete Ereignisse, welche die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung der Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.

14. Vergütungsmodalitäten

14.1 Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der im jeweiligen Angebot von B.Krauss genannten Honorare. Die vereinbarten Preise verstehen sich jeweils zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

14.2 Falls kein Honorar vereinbart wurde, gelten die Honorare der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto- Marketing (MFM). Diese Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

14.3 Weitere Kosten, wie Reisekosten, Übernachtungskosten, Spesenentgelt, Material- und Laborkosten sind nicht in dem Honorar enthalten und müssen durch den Kunden zusätzlich getragen werden.

Die Kosten berechnen sich dabei wie folgt:

Anreisekosten i.H.v. 0,50 EURO / pro angefangenen Kilometer. Alternativ werden die Kosten für Fahrten mit den ÖPNV durch den Kunden getragen (z.B. Fahrten mit der Deutschen Bahn zum Zielort)

Overtime i.H.v. 90 Euro für jede angefangene halbe Stunde

Make-up/ Stylist

Übernachtungskosten

14.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen von B.Krauss ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen; es sei denn, es handelt sich um unstreitige oder titulierte Gegenforderungen des Kunden.

14.5 Soweit der Kunde Leistungen von B.Krauss in größerem Umfang als zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorgesehen nutzt, so dass die vereinbarte Vergütung in auffälligem Missverhältnis zu den Erträgen und Vorteilen aus der Nutzung der Leistungen steht, ist der Kunde auf Verlangenverpflichtet, in eine Änderung des Vertrages einzuwilligen, die eine nach den Umständen angemessene Vergütung von B.Krauss gewährt.

15. Rechnungsstellung, Eigentumsvorbehalt

15.1 B.Krauss ist berechtigt, nach Auftragserteilung eine Abschlagszahlung über 50% der vereinbarten oder zu erwartenden Vergütung in Rechnung zu stellen. Im Übrigen ist B.Krauss berechtigt, dem Kunden Abschlagszahlungen über bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen.

15.2 Die Rechnungsstellung durch B.Krauss erfolgt nach Erbringung der Teil- bzw. Gesamtleistung.

15.3 Bis zur vollständigen Bezahlung des Auftrages behält sich B.Krauss sämtliche Eigentumsrechte und Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen, dem Kunden bereits ausgehändigter Produkten oder sonstiger Leistungen vor.

15.4 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Nach Ablauf der vorgenannten Frist ist B.Krauss, unbeschadet sonstiger Ansprüche berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des jeweils einschlägigen Absatzes des § 288 BGB zu beanspruchen.

16. Übertragung des Vertrages

B.Krauss ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen oder Teilen hiervon im eigenen Namen Subunternehmer hinzuzuziehen, ohne dass es hierzu einer gesonderten Zustimmung des Kunden bedarf. Die Haftung von B.Krauss für die Leistungen bleibt unberührt.

17. Vertraulichkeit

Die Vertragspartner werden über alle als vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen bewahren und diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen mit der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber verwenden.

18. Kundenbilder und deren Bearbeitung

18.1 B.Krauss haftet dem Kunden, außer in Fällen der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und bei Verletzung von Hauptleistungspflichten, auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

18.2 Im Übrigen ist die Haftung von B.Krauss auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Eine Erstattung des vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schadens ist zudem auf höchstens den 5 – fachen Betrag des Auftrages begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden wird ausgeschlossen.

18.3 Jeder Fotograf hat seinen eigenen künstlerischen Stil. Auf der Webseite von B.Krauss und im Vorgespräch kann sich der Kunde davon ein Bild machen und vorab eigene Wünsche äußern. Die künstlerische und technische Gestaltung obliegt alleine B.Krauss. Ist der Kunde im Nachgang mit der technischen und / oder künstlerischen Gestaltung nicht einverstanden, ist darin kein Sachmangel i.S.d. § 434 BGB bzw. § 633 BGB begründet.

18.4 B.Krauss haftet nicht für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Sachen – es sei denn es liegt ein entsprechender Property Release vor.

18.5 B.Krauss haftet nicht für Schadensersatzansprüche Dritter gegen den Kunden, die durch den Zusammenhang von durch B.Krauss erstellten Bilder und Text entstehen. Die Darstellung von Bildern in einem bestimmten Kontext obliegt alleine dem Kunden.

18.6 Wird B.Krauss von Dritten aufgrund bearbeiteter Bilder, die der Kunde beigebracht hat, auf Unterlassung oder Schadensersatz in Anspruch genommen, stellt der Kunde B.Krauss von der Haftung frei und erstattet B.Krauss sämtliche zur Rechtsverteidigung entstandenen Aufwendungen. Der Vergütungsanspruch von B.Krauss bleibt hiervon unberührt.

18.7 Für Schäden an B.Krauss durch den Kunden überlassenen Unterlagen, insbesondere Lichtbildern, Filmen, Daten, etc., ist die Haftung von B.Krauss auf den Materialwert der überlassenen Informationen beschränkt. Für den Verlust von Daten haftet B.Krauss nur, wenn die Haftungsvoraussetzungen vorliegen und insoweit der Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.

18.8 B.Krauss haftet nicht für die Verfügbarkeit oder korrekte Funktion von Infrastrukturen, Software oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von B.Krauss liegen.

18.9 Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Kaufleuten gegenüber B.Krauss verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von einem Jahr, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift.

18.10 Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Verbrauchern gegenüber B.Krauss verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von zwei Jahren, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift.

18.11 Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Mitarbeiter oder gesetzliche Vertreter von B.Krauss sowie Dritten,die durch B.Krauss eingeschaltet wurden.

19. Aufbewahrung der Negative und Haftung für Bilderqualität

19.1 Der Fotograf darf die Negative bis zu 3 Jahren aufbewahren. Im Anschluss daran ist er berechtigt, diese unwiderruflich zu löschen.

19.2 Für Lichtbeständigkeit und die Qualität von Material haftet B.Krauss nur in dem Rahmen, in dem der Hersteller eine entsprechende Garantie anbietet.

20. Schadensersatz und Vertragsstrafe

20.1 Für eine unterlassene oder falsche Urheberkennzeichnung oder eine falsche Platzierung der Kennzeichnung ist der Kunde verpflichtet, einen Aufschlag i.H.v. 100 % auf das vereinbarte Nutzungsentgelt bzw. ein übliches Nutzungsentgelt an B.Krauss zu zahlen.

20.2 Vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche hat der Kunde, für jeden Fall der unerlaubten (ohne schriftliche Zustimmung von B.Krauss) Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung, Nutzung des Bildmaterials eine Vertragsstrafe in Höhe des vierfachen der vereinbarten bzw. üblichen Nutzungsvergütung zu zahlen.

21. Salvatorische Klausel, Gerichtsstand und Erfüllungsort

21.1 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, so wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist durch eine wirksame oder durchsetzbare Bestimmung als ersetzt anzusehen, die dem Zweck der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt.

21.2 B.Krauss nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

21.3 Erfüllungsort ist Ulm an der Donau. Sofern beide Parteien Kaufleute im Sinne des HGB sind, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Parteien Ulm an der Donau.

21.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Privatrecht und des ins deutsche Recht übernommenen UNKaufrechts, wenn

a) der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, oder

b) der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Staat hat, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist.

21.5 Ist der Kunde Verbraucher i.S.d. § 13 BGB und hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsland der Europäischen Union, gilt ebenfalls die Anwendbarkeit des deutschen Rechts, wobei zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt bleiben.

Stand: 12. März 2022